Unsere Kanzlei ist aus zwei alteingesessenen Anwalts- und Notarkanzleien hervorgegangen.
Der langjährige Seniorpartner Rechtsanwalt und Notar Josef Mensing war bereits seit langer Zeit in Ahaus etabliert, als Rechtsanwalt Rudolf Müller im Jahre 1975 seine Anwaltstätigkeit in Ahaus aufnahm. Rechtsanwalt Georg Lücke folgte ihm im Jahre 1980. Rechtsanwalt Rudolf Müller war seit dem Jahre 1979 und Rechtsanwalt Georg Lücke seit dem Jahr 1983 als Notar zugelassen. Nach dem viel zu frühen Tod von Josef Mensing etablierte sich die Kanzlei im Jahre 1997 an ihrem heutigen Standort neu. Rechtsanwältin Gabriele Dübbers verstärkt seit dieser Zeit unser Team. Seit 2001 ist sie auch Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwalt Rudolf Müller war auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt und Notar Werner Langerbeins war bereits seit 1952 in Ahaus in der seit 1925 eingesessenen Praxis Rechtsanwalt und Notar Ohters tätig, als 1972 sein Sohn Rechtsanwalt und Notar Ulf Langerbeins dazu kam. Seit 1976 war Rechtsanwalt Ulf Langerbeins auch Notar; ferner ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Steuerrecht.
Im Jahre 2004 trat Rechtsanwalt Thorsten Münchow in die Praxis Langerbeins pp. ein. Er ist ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und ist mittlerweile auch zum Notar bestellt.
Seit dem 01.01.2010 haben wir uns zu einer neuen Sozietät unter dem alten Dach in der Hindenburgallee 8 in Ahaus zusammengeschlossen. Rechtsanwalt Müller und Rechtsanwalt Langerbeins haben aufgrund des Erreichens der Altersgrenze im Jahr 2014 ihre Bestellung als Notar zurückgegeben und befinden sich seit dem 31.03.2022 im Ruhestand.
Seit dem Jahre 2015 kann die Sozietät auch auf die Dienste von Rechtsanwalt Markus Herwing unterstützend vorrangig im zivil- und familienrechtlichen Bereich zurückgreifen. Ende des Jahres 2018 wurde Rechtsanwalt Markus Herwing zum Notar bestellt.
Zum 02.01.2021 ist Rechtsanwältin Anke Tenhumberg als Sozia in die Kanzlei eingetreten und deckt den fachlichen Bereich des Straf- und Sozialrechts ab. Frau Rechtsanwältin Tenhumberg wurde mittlerweile auch zur Notarin bestellt.
Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze hat Rechtsanwalt Georg Lücke im Jahr 2021 seine Bestellung als Notar zurückgegeben.
Auch unsere Mitarbeiter sind bodenständig. Anita Tuschy gehört seit 1977, Gabi Mühlhausen seit 1978, Ulla Brillert seit 1981, Sabine Böcker seit 1988 und Silke Wittebrock seit 1986 dazu. Fast alle Mitarbeiter sind von uns ausgebildet worden und uns treu geblieben. Ferner wird unser Team von mehreren Auszubildenden unterstützt.
Was bieten wir ?
Wir wollen unseren Mandanten in erster Linie ein guter und verlässlicher Partner – Hausanwalt – sein.
Viele Mandanten halten uns seit Jahrzehnten die Treue, wechselseitig profitieren Mandant und Anwalt von stetig wachsender Erfahrung und gegenseitigem Vertrauen.
Wir wollen in jedem einzelnen Beratungsfalle mit Ihnen den Sachverhalt ermitteln und Ihnen die Sach- und Rechtslage darlegen; wir werden Ihnen aber auch die Risiken und Kosten der Rechtsverfolgung darstellen. Erst auf der Basis dieser Beratung werden Sie als Mandant selbst und eigenständig entscheiden, ob und wie Sie Ihre Ansprüche weiterverfolgen wollen.
Hierzu kann eventuell auch die Entscheidung gehören, ob und welcher Spezialist, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben, hinzu gezogen werden soll.
Wir können Sie in allen Prozesssachen bis in die höchsten Instanzen deutscher Gerichte (ausgenommen Bundesgerichtshof) begleiten, wenn Sie es wünschen.
Die Notare in unserem Hause werden Sie in allen Belangen der Immobilienverträge und Familienverträge wie Ehe- Erbverträge, Nachlasssachen, in gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Belangen, Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Hoffolgesachen fachkundig beraten (weitere Informationen finden Sie hier).